
Weil er mit einer frisch angemeldeten Umzugsfirma unberechtigt Corona-Soforthilfe eingestrichen hat, lastet auf einem 25-Jährigen aus Recklinghausen jetzt ein kleiner Schuldenberg. Am Bochumer Landgericht kassierte der Pseudo-Unternehmer am Dienstag eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro (60 Tagessätze) – außerdem muss der 25-Jährige die 9.000 Euro Finanzspritze selbstverständlich komplett zurückzahlen.
Der Schichtarbeiter bei einem Möbelhaus hatte vor der Antragstellung am 31. März 2020 offenbar auf den Tipp eines Cousins vertraut. „Der hat gesagt, das geht schon in Ordnung“, warb die Verteidigerin um Verständnis, biss jedoch bei der 16. Berufungskammer auf Granit. „Das war schon relativ frech“, urteilte Richter Michael Janßen. Denn zum Zeitpunkt der Antragsstellung sei die vom Angeklagten vermeintlich geleitete Umzugsfirma nachweislich (weil erst zum 1. April gegründet) keinesfalls schon die erforderlichen drei Monate am Markt tätig gewesen. Erlittene Umsatzeinbußen durch die Corona-Pandemie konnten unmöglich entstanden sein.
Nach eigenen Angaben arbeitet der 25-Jährige heute wieder als Angestellter. Ob er als Selbstständiger mit seiner Firma je einen einzigen Auftrag ausgeführt hat, blieb unklar. Von dem kassierten Hilfsgeld ist offenbar nichts mehr übrig. Das Urteil lautet auf Subventionsbetrug.