
Die bislang gelben Bänder, die Kunden das Einkaufen und den Gastronomie-Besuch erleichtern sollen, sind nur noch bis einschließlich Mittwoch, 19. Januar, gültig. Ab Donnerstag, 20. Januar, können Altstadt-Besucher an insgesamt 27 Ausgabestellen in allen Quartieren blaue Bändchen fürs Handgelenk bekommen. Neu ist auch, dass die Bändchen allein als Nachweis in der Gastronomie nicht mehr ausreichen. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, sind laut aktueller Coronaschutzverordnung nicht geboosterte Personen beim Besuch eines Restaurants zusätzlich in der Pflicht, einen aktuellen negativen Testnachweis zu erbringen. Die Gastronomen müssen dies kontrollieren.
Wie gehabt zieren die Bändchen die Logos der „Guten Stube“ Altstadt Recklinghausen und des Palais Vest. Um das Bändchen zu erhalten, müssen Besucher einen Immunisierungsnachweis mit einem amtlichen Ausweisdokument vorlegen. Kommunaler Ordnungsdienst, Polizei sowie Gastronomen und Einzelhändler haben weiterhin stichprobenartig zu kontrollieren, ob tatsächlich die Berechtigung zum Tragen des Bändchens besteht.
Mit den Bändchen entfällt für Kunden die mitunter lästige Pflicht, in jedem Geschäft oder Restaurant Impf- bzw. Genesungsnachweis und „Perso“ vorzuzeigen. Das soll auch dazu beitragen, die Bildung von Schlangen vor den Eingängen zu verhindern oder zumindest einzudämmen. Aber: Niemand wird gezwungen, ein Bändchen anzulegen. Wer will, kann weiter Impfnachweis und Personalausweis vorzeigen.