
Die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände an bestimmten Bahnhöfen zeitweise verbietet. Diese betrifft den Zeitraum vom 15. November, 14 Uhr, bis zum 23. Dezember, 24 Uhr. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit und Ordnung an Bahnhöfen, die für die Anreise zu Weihnachtsmärkten genutzt werden, zu erhöhen und Gefahren präventiv zu minimieren, teilt die Bundespolizei mit. Auch der Hauptbahnhof in Recklinghausen ist von der Regelung betroffen.
Laut der Polizei sind derartige Maßnahmen notwendig, um das Mitführen gefährlicher Gegenstände im Zusammenhang mit Veranstaltungen zu verhindern, besonders nachdem Sicherheitsereignisse in Städten wie Solingen oder Siegen dies notwendig machen.
Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei diene als Präventionsmaßnahme gegen Gewaltdelikte an hochfrequentierten Bahnhöfen. Für den genannten Zeitraum ist das Mitführen von Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen, inklusive Messer, Beile, Pistolen, Luftdruck- und CO₂-Waffen sowie aller Gegenstände, die zur Herbeiführung erheblicher Verletzungen dienen können, untersagt.
Neben dem Bahnhof in Recklinghausen betrifft die Regelung 25 weitere Bahnhöfe in Nordrhein-Westfalen. An Wochentagen von Montag bis Donnerstag ist das Verbot zwischen 14 Uhr und 23 Uhr gültig, darüber hinaus von Freitag 14 Uhr durchgehend bis Sonntag 24 Uhr. Der Geltungsbereich dieser Verfügung beinhaltet, laut Bundespolizei, die Gebäudekomplexe der Bahnhöfe einschließlich der Gleisanlagen
Um die Einhaltung dieser Verfügung zu gewährleisten, wird die Bundespolizei in diesem Zeitraum verstärkte Kontrollen durchführen und das Gepäck der Reisenden auf das Mitführen verbotener Gegenstände prüfen. Bei Zuwiderhandlung drohen den Betroffenen Maßnahmen wie Platzverweis, Bahnhofsverbot, Beförderungsausschluss oder ein Zwangsgeld. Zudem können Verstöße gegen das Waffengesetz ordnungswidrigkeits- oder strafrechtliche Konsequenzen haben.