
Nach einer blutigen Rangelei in Süd ist ein 25-jähriger Mann aus Recklinghausen am Amtsgericht mit einer vergleichsweise milden Sanktion davongekommen. Gegen eine Geldauflage in Höhe von 600 Euro wurde das Strafverfahren vorläufig eingestellt.
Es war der 10. Februar, als der Angeklagte gegen 23 Uhr auf der König-Ludwig-Straße mit drei Kontrahenten aneinandergeraten war. Für das Trio ging es wohl um die Ehre. Angeblich soll der Angeklagte zuvor mit der Partnerin eines der Männer gechattet haben. Dass der 25-Jährige bei der Rangelei zweimal mit einem Springmesser zugestochen hat, gab er sogar selbst zu, berief sich dabei aber auf Notwehr. Denn angeblich soll das Trio ihn überfallartig angesprungen und sofort attackiert haben. Ein Kontrahent erlitt einen Stich ins Bein, ein anderer einen in den Arm. Wie es hieß, war die schneebedeckte König-Ludwig-Straße später großflächig von Blutspuren gezeichnet.
In Anbetracht der kaum sicher aufzuklärenden Umstände hielten Staatsanwaltschaft und Gericht eine Einstellung für angebracht. „In diesem Fall war sicher kein Beteiligter ein Unschuldslamm“, sagte Verteidiger Jens Tuschhoff. Der Weg des Angeklagten wird wohl trotzdem in Kürze ins Gefängnis führen. Wie bekannt wurde, droht ein Widerruf einer einschlägigen (zweijährigen) Bewährungshaftstrafe. Anlass für die Vorstrafe war – ein Messerangriff.