Bundespolizisten wurden am Dienstag gegen 10.30 Uhr bei der Bestreifung am Hauptbahnhof Recklinghausen auf einen Mann aufmerksam, der in einer Böschung schlief. Der algerische Staatsbürger konnte kein Ausweisdokument vorweisen, machte aber mündliche Angaben zu seiner Person.
Erste Überprüfungen der Beamten ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Essen nach dem Mann per Haftbefehl sucht. Das Amtsgericht Gelsenkirchen hatte den Wohnungslosen im Juli 2023 rechtskräftig verurteilt, und zwar wegen gemeinschaftlichen Diebstahls. Die Geldstrafe belief sich damals auf 90 Tagessätze zu je 10 Euro. Bisher hatte sich der Gesuchte jedoch der Strafvollstreckung entzogen.
Die Beamten nahmen ihn folglich am Hauptbahnhof fest und brachten ihn zur Bundespolizeiwache. Per Fingerabdruckscan konnte seine Identität zweifelsfrei bestätigt werden. Da der Verurteilte die geforderte Summe in Höhe von 890 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) nicht aufbringen konnte, muss er für die nächsten 89 Tage in einer Justizvollzugsanstalt einsitzen.