Amtsgericht Recklinghausen Düstere Aussicht: „Quarkbällchen-Diebin“ bleibt noch bis 2022 in Haft

© Foto: dpa
Lesezeit

Sie wollte etwas Leckeres und erntete eine bittere Pille: Ein knurrender Magen und ständige Ebbe in der Geldbörse führten eine drogenabhängige Süßigkeiten-Diebin (28) aus Recklinghausen schlussendlich ins Gefängnis. Die Frau hatte Quarkbällchen und Mohnfächer gestohlen.

Die 15-fach vorbestrafte Angeklagte war am 18. Februar in der Bäckerei-Abteilung eines Supermarktes in der Innenstadt aufgetaucht. Dort packte sie „mehrere Quarkbällchen und einen Mohnfächer“ in eine Papiertüte und schlich damit zu einer der Selbstbedienungskassen. Statt ordnungsgemäß den fälligen Betrag (3,19 Euro) anzugeben und zu bezahlen, tippte die 28-Jährige lediglich einen Betrag von 60 Cent ein, bezahlte diesen am Automaten, passierte mit der Gebäcktüte den Ausgang und wurde dort von einem Detektiv festgehalten.

Im Prozess vor dem Amtsgericht gab die Süßigkeiten-Diebin sofort alles zu. „Sie hatte einen Bärenhunger, doch so gut wie alles Geld ging für neue Drogen drauf“, sagte Verteidiger Jens Tuschhoff. Die Angeklagte war seinerzeit ein paar Tage später festgenommen worden und sitzt nun noch bis August 2022 offene Strafen im Frauengefängnis ab.

Der „Quarkbällchen-Prozess“ ging für die 28-Jährige am Ende günstig aus: Angesichts des geringen Beutewertes wurde das Verfahren mit Blick auf die noch abzusitzenden Strafen eingestellt.

Mehr Jobs

Sie sind bereits registriert?
Hier einloggen