
Der Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) Recklinghausen bietet für Dienstag, 16. November, eine kostenlose Fortbildung an. Es geht um „Zwangsbehandlung und freiheitsentziehende Maßnahmen“. Der Referent entscheidet über solche einschneidenden Maßnahmen: Dr. Achim Maibaum, Richter am Betreuungsgericht Recklinghausen. Beginn ist um 16 Uhr im Roncallihaus, Brucknerstraße 8.
Der Vortrag richtet sich an ehrenamtlich Betreuende und Vorsorgebevollmächtigte in Recklinghausen. Sie erhalten Antworten auf Fragen wie: Welche Rechte und Pflichten habe ich, wenn die zu betreuende Person eine akute Gefahr für sich oder andere wird? Wie läuft die richterliche Genehmigung einer Maßnahme oder Unterbringung ab? Was muss in einer Begründung stehen?
Zum Hintergrund: Zwangsbehandlungen sind ärztliche Behandlungen, die in einem Krankenhaus gegen den Willen eines Menschen durchgeführt werden müssen. Zu freiheitsentziehenden Maßnahmen gehört nicht nur die Einweisung in die Psychiatrie. Der Einsatz von Bettgittern ist ein weiteres Beispiel. „Alle Fälle, die einen Menschen in seiner Freiheit und Selbstbestimmtheit einschränken, müssen vom Gericht genehmigt werden“, erklärt Svea Streich vom Betreuungsverein.
Info: Anmeldung zum Vortrag bis 15. November unter Tel. 02361/ 48 59 80 oder per E-Mail an svea.streich@skf-recklinghausen.de