
Die Verurteilung des Peinigers des jahrelang als vermisst geltenden Marvin wird zu einem Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Die Verteidiger von Lars H. aus Grullbad haben erwartungsgemäß Revision eingelegt.
Der 46-Jährige war Anfang September am Bochumer Landgericht wegen 464-fachen sexuellen Missbrauchs an dem im Dezember 2019 bei ihm in der Wohnung in einem Schrank entdeckten Marvin zu neun Jahren Haft plus Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
Die Richter der 8. Strafkammer hatten in der Urteilsverkündung Kritik an dem prozessualen Verhalten der Anwälte von Lars H. geäußert. „Die Verteidigung hat es uns schwer gemacht, unsere Arbeit zu tun“, hatte Richter Stefan Culemann erklärt. Durch eine Flut von auf den letzten Drücker gestellten Beweisanträgen habe der Prozess zu Jahresbeginn nicht nur verschleppt, sondern erkennbar zum Platzen gebracht werden sollen. Auch die Nebenklage sei bemerkenswerterweise auf diesem „Konfliktkurs“ mitgefahren, hieß es.
Das späte Geständnis von H. hatte das Gericht als Lippenbekenntnis eingestuft. Die angeordnete Sicherungsverwahrung fußt laut Urteil auf der „übergroßen Gefahr weiterer Taten“ durch einen Täter mit „ausgeprägtem pädosexuellen Interesse“.
Der BGH wird das Bochumer Urteil nun auf Rechtsfehler überprüfen. Mit einer Entscheidung ist wohl nicht vor dem Frühjahr 2022 zu rechnen.