
Das Urteil nach einem folgenschweren Brandanschlag in einem Bewohnerzimmer im Karl-Pawlowski-Altenzentrum ist noch nicht das letzte Wort. Die Bochumer Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt und will vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüft wissen, ob nicht doch eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags angezeigt gewesen wäre.
Das Bochumer Schwurgericht hatte Ende Mai einen ehemaligen Heimbewohner (52) wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt. Der schwerkranke Angeklagte hatte eingeräumt, am 13. November 2020 einen demenzkranken Mitbewohner mit einem Feuerzeug angezündet zu haben. Das Opfer hatte sich zuvor immer wieder in das Zimmer des Angeklagten verirrt. Der 68-Jährige hatte schwerste Verbrennungen erlitten, ist nun für immer ein Pflegefall.
Das Schwurgericht unterstellte dem Frührentner im Urteil bei der Tat keinen Tötungsvorsatz. Während die Richter dem Angeklagten unterschätztes, eigenes Tun zubilligten, war sich die Staatsanwältin Christine Ziplies, die neun Jahre und acht Monate Haft gefordert hatte, dagegen sicher: „Dem Angeklagten war jedes Mittel Recht, um seinen Frieden zu bekommen.“
Der BGH muss nun entscheiden, ob das Urteil bestätigt wird oder wegen möglicher Rechtsmängel eine Neuverhandlung anzuordnen ist. Mit einer Entscheidung ist frühestens zum Jahresende zu rechnen.