
Nach einem doppelten Pkw-Crash mit anschließender Unfallflucht ist ein 44-jähriger Promille-Fahrer am Bochumer Landgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.900 Euro (130 Tagessätze) plus weiteren acht Monaten Entzug der Fahrerlaubnis verurteilt worden.
Der stark betrunkene Autofahrer (2,7 Promille) war am 3. Mai 2020 nachts am Quellberg erst mit einem VW Golf kollidiert und hatte diesen in einen Ford Ranger geschoben. Beide Autos wurden dadurch massiv beschädigt, es entstand ein Sachschaden von fast 4.000 Euro. Danach war der selbstständig als Hausmeister tätige Mann jedoch zunächst einfach weggefahren. Nachdem ein Augenzeuge die Polizei alarmiert hatte, die Beamten kurz danach eingetroffen und gerade damit beschäftigt waren, den Doppel-Unfall aufzunehmen, war der Hausmeister noch zweimal mit seinem Mercedes inklusive auffälliger Werbeembleme an der Unfallstelle vorbeigefahren – und daraufhin schließlich auch angehalten worden.
Mit der Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht und Trunkenheit im Verkehr bestätigte die Berufungskammer weitestgehend ein erstinstanzliches Urteil. Ehe der 44-Jährige wieder eine Fahrerlaubnis erhält, muss er in jedem Fall noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich durchlaufen. Hierzu sammelt der Hausmeister aktuell bereits die notwendigen Abstinenznachweise.