
Wer ein verbotenes Einhandmesser bei sich trägt, begeht laut Waffengesetz eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen. Genau das droht jetzt einem 31-Jährigen aus Recklinghausen, der mit einem solchen Messer am Hauptbahnhof erwischt wurde.
Beamte der Bundespolizei hielten am Montag (4.4.) gegen 10 Uhr den Recklinghäuser am Bahnhof an, um dessen Personalien zu überprüfen. Auf Nachfrage gab der Mann zu, ein sogenanntes Einhandmesser mit sich zu führen.
31-Jähriger will verbotenes Messer zur „Selbstverteidigung“ nutzen
Die Beamten stellten daraufhin das Messer, das mit nur einem Handgriff einsatzbereit gemacht werden kann, sicher. Zudem erklärten sie dem Recklinghäuser, dass sie nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz einleiten würden. Das schien den 31-Jährigen jedoch nicht sonderlich zu beeindrucken: „Der Mann erklärte, dass er das Messer nur zur Selbstverteidigung bei sich habe und auch weiterhin ein solches Messer mit sich führen wolle“, teilt Hendric Bagert, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Dortmund, mit.
Die Bundespolizei appelliert eindrücklich an die Menschen, auf das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen zu verzichten: „Denn wer eine Waffe mit sich führt, läuft Gefahr, diese im Zweifelsfall auch einzusetzen“, so Bagert.