
Ein drogenabhängiger Mann aus Recklinghausen muss für mindestens ein Jahr ins Gefängnis. Der 29-Jährige hatte unter anderem einen Passaten, der ihn um den erforderlichen Corona-Abstand gebeten hatte, gezielt angehustet – und dadurch eine Covid-19-Infektion riskiert. Das Urteil lautet auf versuchte gefährliche Körperverletzung.
Der Vorfall passierte am 27. August 2020. Der 29-Jährige hatte sich dem Passanten unweit des Hauptbahnhofs ohne Mund-Nasen-Bedeckung auf etwa 40 Zentimeter Abstand genähert und nach Zucker gefragt. Der Passant wich irritiert zurück, forderte die Einhaltung des in der Pandemie empfohlenen Abstands. Daraufhin hustete der Angeklagte dem Mann ins Gesicht.
Drei Wochen zuvor hatte der 29-Jährige an einer Tankstelle an der Dortmunder Straße blitzschnell eine Geldbörse vom Beifahrersitz eines an der Zapfsäule stehenden Autos gestohlen. Anfang März hatte der Angeklagte im Prosper-Hospital aus zwei Patientenzimmern Telefonkarten gestohlen und sich die Guthaben (51 Euro) am Automaten auszahlen lassen.
Weil der drogenabhängige Mann massiv vorbestraft war, hatte das Amtsgericht Recklinghausen bereits im Mai ein Jahr Gefängnis verhängt. Nach einer Berufungsverhandlung am Donnerstag am Bochumer Landgericht ist das Urteil rechtskräftig – der potenzielle „Corona-Huster“ hatte den Termin geschwänzt.