Landgericht Bochum Kiosk-Überfall: Bewährungsstrafen für vertriebene „Teenie-Räuber“

Nach einem Raubüberfall auf einen Kioskinhaber an der Dortmunder Straße müssen sich zwei Teenager aus Recklinghausen vor dem Bochumer Landgericht verantworten. © picture alliance / Axel Heimken/
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Das war knapp: Nach einem bewaffneten Raubüberfall auf einen Kiosk-Inhaber an der Dortmunder Straße sind zwei Teenager (16 und 19) aus Recklinghausen noch mal mit einem „blauen Auge“ davongekommen: Die 3. Jugendkammer am Bochumer Landgericht verhängte gegen das Duo jeweils eine Jugendhaftstrafe von einem Jahr und neun Monaten – ausgesetzt zur Bewährung. Auslöser für die vergleichsweise milden Sanktionen waren vor allem Geständnisse, Entschuldigungen und eine finanzielle Wiedergutmachung.

Die Angeklagten hatten sofort beim Prozessauftakt zugegeben, am 21. Juni abends in den Kiosk gestürmt zu sein, den Ladenbesitzer mit Messern bedroht und die Herausgabe von Geld gefordert zu haben. Als Motiv hatten beide Teenager Geldnot und Drogenprobleme angegeben.

Nicht völlig aufklären ließ sich im Prozess, wobei genau der Kiosk-Inhaber seine blutende Schnittverletzung an der Hand erlitten hat. Fest steht, dass die zwei Täter schlussendlich ohne Beute geflüchtet waren, nachdem der verletzte Kiosk-Inhaber sie durch einen Wurf mit einer Bierflasche vertrieben hatte.

Kurz vor der Urteilsverkündung übergab Verteidiger Jens Tuschhoff dem überfallenen Kiosk-Inhaber von der Familie des 16-jährigen Angeklagten 500 Euro Schmerzensgeld in bar. Auch der ältere Angeklagte (bislang als Einziger in U-Haft) wurde mit dem Urteil wieder auf freien Fuß gelassen.

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