
Teilerfolg für einen ehemaligen Arzt des Knappschaftskrankenhauses: Nach zwei Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs einer Patientin hat der Mediziner nach einem Prozess am Oberlandesgericht (OLG) Hamm jetzt wohl doch wieder eine berufliche Perspektive. Die Verurteilung hielt der Revisions-Überprüfung zwar stand – das Berufsverbot wurde jedoch aufgehoben.
Rückblick: Ende November 2019 hatte das Schöffengericht in Recklinghausen eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung, 3500 Euro Schmerzensgeld und 150 Sozialstunden verhängt. Und um vor weiteren Übergriffen des Mediziners zu schützen außerdem auch ein dreijähriges Berufsverbot (beschränkt auf weibliche Patienten). Die Bochumer Berufungskammer hatte in der zweiten Instanz die Strafe sogar noch verschärft und das Berufsverbot sofort aktiviert. Letzteres ließ sich in der dritten Instanz am Ende rechtlich nicht aufrechthalten. Scheinbar wurden die zwischenzeitlich bereits „verbüßten“ Monate im beruflichen Abseits vom OLG als ausreichende Sanktion angesehen.
Der einschlägig durch Patientinnen-Beschwerden an vorherigen Krankenhaus-Einsatzorten vorbelastete Arzt hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. Rechtskräftig festgestellt ist nun aber, dass der Mediziner am 16. Juni 2019 gleich zweimal eine Patientin (18) in einem Krankenzimmer im Knappschaftskrankenhaus sexuell bedrängt hat.