
Das Totschlags-Urteil gegen einen Obdachlosen nach dem Fund einer grausam zugerichteten Männerleiche in einer Mietwohnung an der Hohenzollernstraße ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sowohl die Revision der Staatsanwaltschaft als auch die des Angeklagten als unbegründet verworfen.
Das Bochumer Schwurgericht hatte den drogenabhängigen Mann im Herbst 2020 zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Richter waren überzeugt, dass der 41-Jährige das Opfer, bei dem er zur Untermiete gewohnt hatte, aus Wut über ein Drogengeschäft gefesselt, gequält und schlussendlich mit einem Lampenfuß zu Tode geprügelt hat. „Er wollte töten und er hat getötet“, hatte Richter Josef Große Feldhaus in der Urteilsbegründung erklärt. Vor allem durch zwei auf dem Handy des Angeklagten entdeckte Kurzvideos, die den Todeskampf des 33-Jährigen dokumentieren, hatte sich der Mann in den Augen der Richter quasi selbst überführt.
Der Obdachlose hatte sich im Prozess auf einen drogenbedingten Blackout berufen. Er wollte zwar vor Ort gewesen, aber erst nach der Bluttat wieder zu sich gekommen sein. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Mordes lebenslange Haft beantragt, wollte mit der Revision die Chance auf eine härtere Bestrafung des 41-Jährigen erhalten. In einer Hauptverhandlung in Karlsruhe beurteilte der BGH das Bochumer Urteil jedoch als einwandfrei.