Landgericht Bochum „Marvin-Prozess“: Anklägerin fordert Sicherungsverwahrung für Lars H.

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Im Prozess um den Fall Marvin hat die Staatsanwaltschaft am Freitag am Bochumer Landgericht für den Angeklagten Lars H. aus Grullbad eine empfindliche Gefängnisstrafe beantragt: insgesamt elf Jahre Haft. Obendrein soll gegen den wegen Kinderporno-Besitzes vorbestraften 46-Jährigen die Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

Staatsanwältin Nicole Abts ist überzeugt, dass Lars H. den anfangs 13 Jahre alten Marvin in mehr als 400 Fällen teils schwer sexuell missbraucht hat. Der heute 16-jährige Marvin aus Duisburg war im Sommer 2017 spurlos verschwunden. Kurz vor Weihnachten 2019 war der Teenager am Rande einer Durchsuchung wegen Kinderporno-Verdachts in der Wohnung des Angeklagten in einem Kleiderschrank entdeckt worden. Lars H., der seit Ende 2019 in U-Haft sitzt, hatte in dem seit Juni 2020 laufenden Verfahren erst kürzlich sein Schweigen gebrochen und dabei sexuelle Kontakte zu dem Jungen eingeräumt.

Am Freitag sagte Lars H. in einem Gerichtsvergleich Marvin eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 35.000 Euro zu. Der Angeklagte verpflichtete sich, ab August monatlich mindestens 20 Euro von seinem Gefangenen-Taschengeld an Marvin zu überweisen.

Die Plädoyers sämtlicher Prozessbeteiligten finden vor der 8. Strafkammer aus rechtlichen Gründen komplett in nichtöffentlicher Verhandlung statt. Urteilstermin: 2. September.

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