Erneut Revision eingelegt Patientin missbraucht: Ex-Klinikarzt akzeptiert Berufsverbot nicht

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Ein wegen sexuellen Missbrauchs einer Patientin im Knappschaftskrankenhaus rechtskräftig zu einer 18-monatigen Bewährungshaftstrafe verurteilter Ex-Klinikarzt aus Recklinghausen gibt in der Sache weiter nicht auf: Der 39-Jährige und sein Verteidiger haben erneut Revision eingelegt, wollen auch ein angeordnetes, milderes „Berufsverbot“ nicht akzeptieren.

„Wir halten das Verbot für unverhältnismäßig. Die Bewährungshaftstrafe übt wegen der Gefahr eines Widerrufs schon ausreichend Warnfunktion aus“, begründete Verteidiger Jörn Dieker das abermalige Anrufen des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm. Dort war zuletzt im Mai 2021 in dritter Instanz die Verurteilung wegen sexuellen Patientenmissbrauchs endgültig bestätigt worden, gleichzeitig jedoch das zuerst vom Amtsgericht Recklinghausen angeordnete dreijährige Behandlungsverbot für weibliche Patienten zur Verhältnismäßigkeitsüberprüfung erneut an das Bochumer Landgericht abgegeben worden.

Ende August hatte die 16. Berufungskammer das Berufsverbot auf nun noch vier Monate reduziert. Eine Aufhebung des seit einem Jahr aktivierten Verbots hatten die Richter aber abgelehnt. Die Vier-Monats-Anordnung, hieß es, eröffne bei einem Rechtsmittelverzicht immerhin die Perspektive, ab Januar 2022 wieder als Arzt arbeiten zu dürfen.

Ob bis dahin eine Entscheidung am OLG fällt, erscheint fraglich.

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