Gericht muss neu entscheiden Patientin sexuell missbraucht: Ex-Klinikarzt droht Berufsverbot

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Nach der rechtskräftigen Verurteilung wegen des Missbrauchs einer Patientin geht es für einen ehemaligen Arzt des Knappschafts-Krankenhauses in knapp drei Wochen um die berufliche Existenz: Vor der Berufungskammer am Bochumer Landgericht wird am 24. August allein noch über ein Berufsverbot verhandelt.

Sowohl in erster Instanz am Amtsgericht Recklinghausen (im November 2019) als auch später in zweiter Instanz am Bochumer Landgericht war gegen den Mediziner neben einer Bewährungshaftstrafe (eineinhalb Jahre) auch ein dreijähriges Berufsverbot beschränkt auf weibliche Patienten ausgesprochen worden. Das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm hatte in dritter Instanz das Berufsverbot allerdings als mutmaßlich zu weitgehend aufgehoben und eine neue Berufungsverhandlung einzig über die Frage der Nebenstrafe angeordnet. Die Feststellung, dass der Arzt jedenfalls ein Sexualtäter ist, ist dagegen endgültig und nicht mehr zu verändern.

Der Mediziner hatte laut Urteil im Juni 2019 gleich zweimal eine damals 18-jährige Patientin in einem Krankenzimmer im Knappschafts-Krankenhaus sexuell bedrängt. Zunächst bei einer Bewegungsübung, später auch beim Anlegen einer Infusionsnadel.

Der verheiratete Arzt (39) hat die Anschuldigungen bislang durchweg bestritten. Wenige Tage nach den Vorwürfen hatte er im Knappschaft-Krankenhaus seinen Dienst quittiert.

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