„Radentscheid“ wird auf die lange Bank geschoben Und das wollten auch die Initiatoren

Zwei Radfahrerinnen auf der König-Ludwig-Trasse.
Verbesserungen für Radfahrer sind allgemein erwünscht, aber es gilt, bürokratische Hürden zu umschiffen. © Jörg Gutzeit
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Das Bürgerbegehren „Radentscheid Recklinghausen“ wird nicht in der kommenden Ratssitzung am Montag, 10. März, sondern erst in der Ratssitzung am Montag, 12. Mai 2025, auf der Tagesordnung stehen. Darauf haben sich die Initiatoren des Begehrens und Vertreter der Stadt am 13. Februar verständigt.

In dem Austausch hat die Stadt mitgeteilt, dass das am 26. September 2024 eingereichte Bürgerbegehren zwar über genügend Unterschriften verfügt (es sind 5880), jedoch kommt ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Resultat, dass das Bürgerbegehren nicht den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht. Dadurch entsteht die Situation, dass das Bürgerbegehren insgesamt als unzulässig eingestuft werden müsste.

Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens liegt beim Rat der Stadt. Falls der Rat der Auffassung des Gutachters folgt, würde eine inhaltliche Behandlung der Thematiken in dem Bürgerbegehren nicht mehr stattfinden. Die Verschiebung der formellen Entscheidung des Rates bis zur Sitzung im Mai soll genutzt werden, um mit allen Beteiligten Möglichkeiten zu erörtern, ob und wie die inhaltlichen Forderungen des Radentscheides trotzdem auf den Weg gebracht werden könnten.

Womit ziemlich klar ist: Hinter den Kulissen hegen Verwaltung und Politik gleichermaßen Sympathien für die Forderungen des Radentscheids. Ein weitgehendes Scheitern aus formalen Gründen soll deshalb nach Möglichkeit umschifft werden.

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