
Wird die Fahrbahndecke vor der eigenen Haustür saniert, ist das oftmals ein zweischneidiges Schwert. Auf einer frisch geteerten Straße butterweich von A nach B zu fahren, ist sicherlich erst einmal Grund zur Freude.
Doch für straßenbauliche Maßnahmen können nach Kommunalabgabengesetz die Anwohner zur Kasse gebeten werden. Auf der Röntgenstraße in Süd wurde jüngst die Fahrbahn zwischen Feld- und Elisabethstraße erneuert. Müssen nun die Anlieger dafür aufkommen?
„Nein“, teilt die Stadt Recklinghausen auf Anfrage mit. Das Land NRW fördere die Maßnahme. Somit muss diese nicht auf die Anwohner umgelegt werden. Bereits seit Mai 2022 und noch bis Ende 2026 übernimmt das Land 100 Prozent der kommunalen Straßenausbaubeiträge.
Die Arbeiten auf der Röntgenstraße kosteten die Stadt rund 100.000 Euro. Nach Abzug des Gemeindeanteils geht es also um circa 46.000 Euro, für die das Land aufkommt.
Im Falle einer solchen Förderung müssen allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllt werden. Beispielsweise muss die Maßnahme ab dem 1. Januar 2018 vom Rat oder dem zuständigen Fachausschuss beschlossen worden sein.
Wurde dieser hingegen nach dem 1. Januar 2021 zugestimmt, haben sie dem kommunalen Straßen- und Wegekonzept zu entsprechen. Die Sanierung der Fahrbahn auf der Röntgenstraße wurde im Juni 2022 im Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Mobilität einstimmig beschlossen.