Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl im Hauptbahnhof Recklinghausen

Eingang des Hauptbahnhofs in Recklinghausen.
Die Bundespolizei hat am Hauptbahnhof Recklinghausen einen 40-jährigen Mann festgenommen, der zur Fahndung ausgeschrieben war. © Tobias Mühlenschulte (Archiv)
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Einmal mehr haben Beamte der Bundespolizei bei einem ihrer Kontrollgänge im und rund um den Recklinghäuser Hauptbahnhof den richtigen Riecher bewiesen: Die Einsatzkräfte überprüften am Mittwoch (30.3.) gegen 15.30 Uhr die Personalien eines Mannes, gegen den ein Haftbefehl vorlag.

Das Amtsgericht Münster hatte den 40-Jährigen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 90 Tagen Arrest verurteilt. Diese hatte der Recklinghäuser jedoch nie angetreten. Daher hatte die Staatsanwaltschaft in Münster den Mann zur Festnahme ausgeschrieben.

Mann konnte Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro nicht zahlen

Da er im Rahmen der Kontrolle am Hauptbahnhof die ersatzweise verhängte Geldstrafe in Höhe von fast 1000 Euro nicht zahlen konnte, machten die Beamten mit ihm gewissermaßen kurzen Prozess und nahmen ihn fest. Die Einsatzkräfte brachten den Recklinghäuser wenig später in eine Justizvollzugseinrichtung.

Damit haben die Beamten der Bundespolizei in Recklinghausen zum wiederholten Mal innerhalb kürzester Zeit einen Haftbefehl vollstrecken können. Gleichwohl betont Bundespolizei-Sprecher Hendric Bagert, dass Recklinghausen kein außergewöhnlich „heißes Pflaster“ sei. Vielmehr seien die Beamten personell verstärkt worden und könnten dadurch mehr Kontrollen durchführen – „und wer mehr sucht, findet auch mehr“, so der Behördensprecher.

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