Startseite Recklinghausen Recklinghausen: Fall Marvin landet erneut vor Gericht Landgericht Bochum muss nachverhandeln Fall Marvin: Sicherungsverwahrung für Lars H. muss neu geprüft werden Werner von Braunschweig 08.10.2022 09:00 Uhr Das Foto zeigt den Angeklagten im Fall Marvin an der Seite seiner Verteidiger beim Prozessauftakt im Juni 2020. © Werner von Braunschweig (Archiv) Im Missbrauchsfall „Marvin“ muss vor Gericht nochmal nachverhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die gegen Lars H. aus Grullbad angeordnete Sicherungsverwahrung aufgehoben. 1 Min Lesezeit