
Update, 26. November, 18.40 Uhr:
Seit dem vergangenen Freitag suchte die Recklinghäuser Polizei nach einem vermissten 21-Jährigen aus Recklinghausen. Der Mann konnte jetzt wohlbehalten in einer Wohnung in Essen angetroffen werden, teilt die Pressestelle im Polizeipräsidium am Dienstagabend (26.11.) mit. „Im Rahmen der Ermittlungen“, heißt es, „hatten sich Hinweise auf seinen Aufenthaltsort ergeben.“ Die Fahndung habe sich somit erledigt.
Ursprünglicher Bericht:
Ein 21-jähriger Mann aus Recklinghausen wird seit Mittwoch (20.11.) vermisst. Dies erklärte die Polizei in einer Pressemitteilung. Trotz umfassender Suchaktionen an bekannten Anlaufstellen und Aufenthaltsorten habe man den jungen Mann bisher nicht gefunden. Die Polizei könne eine Eigengefährdung des Vermissten nicht ausschließen. Möglicherweise halte sich der 21-Jährige in Essen auf.
Hinweise zum Aufenthaltsort des 21-Jährigen nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 0800/2361111 oder per Mail (poststelle.recklinghausen@polizei.nrw.de) entgegen.
Grundsätzlich haben Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sind, das Recht, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen, ohne dies Angehörigen oder Freunden mitteilen zu müssen. Es ist daher nicht Aufgabe der Polizei, Aufenthaltsermittlungen durchführen. Anders ist die Lage, wenn „Gefahr für Leib und Leben besteht“, also ein Mensch Opfer einer Straftat oder eines Unfalls geworden sein könnte oder wenn etwa aus Alters- oder gesundheitlichen Gründen Hilflosigkeit oder Selbsttötungsabsichten bestehen.
