Neonazis stellten in Recklinghausen Reichsflaggen zur Schau Doch ist das eine Straftat?

Die Rückansicht eines Mannes, der die schwarz-weiß-rote Reichsflagge in den Händen hält.
Das Zeigen der Reichsflagge kann eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellen, beispielsweise dann, wenn sie in einem Kontext gezeigt wird, in dem sie Erinnerungen an den Nationalsozialismus hervorruft. (Symbolbild) © picture alliance/dpa
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Gefährdung öffentlicher Ordnung durch Reichsflaggen

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