Per Allgemeinverfügung verbietet die Bundespolizei in der Weihnachtszeit das Mitführen gefährlicher Gegenstände an bestimmten Bahnhöfen in NRW – darunter auch der Recklinghäuser Hauptbahnhof. Wir berichteten.
Das Verbot gilt bereits seit Freitag (15. November) und noch bis zum 23. Dezember. Nun bilanziert die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin das erste Wochenende des Mitführverbots am Hauptbahnhof in Recklinghausen und an den Bahnhöfen der Ruhrgebietsstädte Bochum, Dortmund, Essen, Essen-Steele, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Mülheim an der Ruhr, Unna und Wanne-Eickel.
Insgesamt wurden über 625 Personen an den Bahnhöfen kontrolliert.

Vier Verstöße in Recklinghausen
„Unter anderem wurde dabei eine Vielzahl von Messern, Tierabwehrsprays und Schlagstöcken sichergestellt“, teilt Bundespolizeisprecherin Anne Rohde mit. In Recklinghausen stellten die Beamten insgesamt vier Verstöße fest. Zum Vergleich: Am Dortmunder Hauptbahnhof kam es beispielsweise zu 14, am Gelsenkirchener Hauptbahnhof zu 15 Verstößen. In den anderen Städten gab es ebenfalls Funde, allerdings in geringerer Zahl.
„Darunter fielen 26 Messer, sieben Schlagstöcke, zwei Schlagringe, zwei Kubotan und je ein Multitool, Quarzsandhandschuhe, Nothammer und eine abgebrochene Flasche“, zählt Anne Rohde die sichergestellten Gegenstände auf. Zum Hintergrund: Ein Kubotan ist ein kurzer Stab, der im Nahkampf als Waffe eingesetzt werden kann.
Im Verlauf der Einsatzmaßnahme habe man außerdem diverse Straftaten, darunter Betäubungsmitteldelikte und Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz, zur Anzeige gebracht. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass in der Vergangenheit bei vielen Gewaltdelikten, deren Zahl sich insgesamt weiterhin auf einem hohen Niveau bewege, Tatverdächtige beziehungsweise Beschuldigte gefährliche Gegenstände – meist Messer – zumindest mit sich führten.
„Das Verbot stieß bei den Reisenden auf eine hohe Akzeptanz“, so Pressesprecherin Anne Rohde. Man habe viele Reisende für die Gefahren sensibilisieren können, die von dem unbegründeten Mitführen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen ausgingen. Zum Schluss wendet sich die Bundespolizei mit einem Appell an die Bürger: „Waffen und waffenähnliche Gegenstände haben an Bahnhöfen und in den Zügen, insbesondere an Wochenenden zur Ausgeh- und Partyzeit, nichts zu suchen.“ Und weiter: „Feiern ja, aber ohne Waffen und Messer!“