Startseite Recklinghausen Recklinghausen: Keller-Coup -"Strohhalm-Beweis" reicht nicht Schmuckkoffer aus Keller am Kuniberg gestohlen "Strohhalm-Beweis" reicht nicht aus Werner von Braunschweig 02.11.2022 17:40 Uhr Ein Trinkpäckchen dieser Marke war laut Anklage das entscheidende Beweismittel in einem Diebstahls-Prozess gegen einen Mann aus Recklinghausen. © Werner von Braunschweig DNA-Spuren am Strohhalm eines Trinkpäckchen sollten einen Keller-Dieb aus Recklinghausen überführen. Vor Gericht ging der Anklage am Ende aber die Luft aus. 1 Min Lesezeit Hundertprozentiger DNA-Treffer