
Im März 2022 haben die Fachleute der Verbraucherzentrale Recklinghausen das erste Mal vor dieser Masche gewarnt. Jetzt sorgt die Welle unerwünschter Werbebriefe erneut für Irritation und Ärger. Ältere Telekom-Kundinnen und -Kunden sollten besonders auf der Hut sein und ihre Post aufmerksam lesen.
Andernfalls könnte es sein, dass sie plötzlich nicht mehr Telekom-Kunden sind. Aber den Wechsel eigentlich gar nicht wollten. Denn die Düsseldorfer 1N Telecom GmbH hat ihren Neu-Vertrag offensichtlich so geschickt verpackt, dass viele denken, Post von der Telekom in der Hand zu halten und einen besseren Tarif abschließen zu können. Aber stattdessen kündigen sie mit ihrer Unterschrift bei ihrem bisherigen Vertragspartner.
Persönliche Daten irritieren die Kunden
Für die Verbraucherschützer ein klarer Fall von arglistiger Täuschung. Von einem neuen Vertrag sei in dem Brief nicht die Rede und es werde der Eindruck vermittelt, dass der bisherige Anbieter sein Angebot um Leistungen ergänze. „Die Schreiben des Düsseldorfer Telekommunikations-Unternehmen enthalten persönliche Daten wie Adresse und Telefonnummer der Empfängerinnen und Empfänger“, weiß Martin Meiser. Man könne bis heute nicht nachvollziehen, woher die Adressen kommen, erklärt der Leiter der Recklinghäuser Beratungsstelle. Die personalisierte Werbung führe aber dazu, dass viele auf die Masche hereinfallen. Er rät dringend dazu, den Absender genau zu prüfen und die Werbung mit früheren Schreiben des Vertragspartners zu vergleichen.
- Gegen unerwünschte Werbebriefe können Betroffene vorgehen und ungewollte Vertragsschlüsse 14 Tage lang per Einwurfeinschreiben widerrufen. Dafür kann das Widerrufsformular verwendet werden, das Anbieter wie die 1N Telecom GmbH ihrem Werbebrief beigelegt haben. Wenn der Anbieter trotzdem ein Aufnahme-Schreiben verschickt, die Betroffenen ihren Widerruf aber nachweisen können, sollte der Anbieter aufgefordert werden, sich daran zu halten.
- Wenn in der Vergangenheit keine Vertragsbeziehungen mit einem Anbieter bestand, ist personalisierte Werbung per Post in der Regel unzulässig. Damit sie dennoch zulässig ist, müssten Verbraucher zuvor der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung zugestimmt haben. Auch dieser kann jedoch jederzeit widersprochen werden. Unternehmen sind ebenfalls dazu verpflichtet, auf Anfrage über die Herkunft der Daten der Verbraucherzentrale NRW Auskunft zu geben. Die Verbraucherzentrale stellt dafür jeweils Musterbriefe bereit.
- Wenn Unternehmen persönliche Daten unrechtmäßig nutzen und verarbeiten, können Betroffene bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen. In NRW ist dies der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW). Das entsprechende Beschwerdeformular gibt es auf der Webseite des LDI NRW.

Aktuell habe sich in Recklinghausen noch kein Geschädigter bei der Verbraucherzentrale gemeldet. „Aber es gab wieder Fälle in Nachbarstädten wie Herne, Castrop und Waltrop. Wir kennen die Strategie dieser Firma nicht, müssen aber davon ausgehen, dass auch Recklinghäuser Telekom-Kunden erneut angeschrieben werden.“ Wichtig sei, dass die Senioren nach einer erfolgten Unterschrift von ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machten. „Ansonsten wird es schwierig – und teuer. Das kann am Ende einen mittleren dreistelligen Betrag kosten, bis man aus dem Vertrag raus ist“, so Meiser.
Immerhin: Die 1N Telecom erfüllt die Verträge, die unfreiwilligen Neukunden bekommen das, wofür sie zahlen.