
Für die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Recklinghausen mache ich deutlich: Die Fraktionen im Rat wurden und werden von der Stadt fortlaufend über den Sachverhalt informiert und konnten sich ein umfassendes Bild machen.
Mit Blick auf die Verantwortung für Mitarbeitende der Stadt Recklinghausen, sind wir als politische Vertreter*innen gut beraten, uns nicht von einer Medienberichterstattung treiben, sondern vielmehr von Fakten leiten zu lassen.
Der Kommentar von Ulrich Breulmann lässt nur den Schluss zu, dass er enttäuscht ist, mit seinen Artikeln im skandalisierenden Stil nicht die beabsichtigte „maximale Empörung“ (O-Ton seines Kommentars) in der Öffentlichkeit hervorgerufen zu haben. Nur ein paar Stimmen hätten sich für seine Recherchen bedankt.
Offenbar hat er unterschätzt, dass die Leserschaft sehr wohl eine feine Antenne dafür hat, was eine differenzierte Berichterstattung ausmacht und Vorverurteilungen sowie einseitige Spekulationen ablehnt.
Statt den ausgebliebenen Beifall aus der Recklinghäuser Bürgerschaft zum Anlass zu nehmen, sein eigenes Vorgehen kritisch zu hinterfragen, holt der Redakteur in seinem Kommentar die Keule der Ausländerfeindlichkeit heraus. Diese trifft nicht nur die Politik, sondern er spricht tatsächlich die gesamte Bevölkerung in Recklinghausen an, wenn er sich zu der ungeheuerlichen Spekulation versteigt, mit dem Unglück wäre womöglich anders umgegangen worden, hätte es sich bei dem verstorbenen und schwer verletzten Kind nicht um Jungen mit Migrationshintergrund gehandelt, sondern um „zwei deutsche Jungen aus gutem Hause mit blonden Haaren“.
Eine solche Äußerung ist perfide. Ja, sie macht sprachlos. Damit verlässt der Redakteur endgültig das Terrain einer fairen und seriösen Berichterstattung. Gerade für die Sozialdemokratie weise ich diese Vorhaltung entschieden und scharf zurück und darf sicherlich für eine wesentliche Mehrheit der Recklinghäuser Bürgerschaft das auch unterstellen.
Vielleicht wirft Ulrich Breulmann mal einen Blick in den Pressekodex des Deutschen Presserates. Dort steht in § 9 geschrieben: „Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.“
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