
Im Prozess um die mutmaßlichen Morddrohungen gegen spielende Kinder durch einen Rentner (69) aus der Südstadt ist bekanntgeworden, dass der Senior wegen eines vergleichbaren Vorfalls an seiner früheren Wohnanschrift bereits vorbestraft ist. Vor zwei Jahren hatte der Senior in Hochlarmark mit einem Messer einen Ex-Nachbarn verletzt.
Zu den aktuellen Anschuldigungen, im Juli 2019 spielenden Kindern im Hof seines Süder Wohnhauses gedroht haben, sie mit einem Messer aufzuschlitzen, wollte sich der Angeklagte am Montag am Bochumer Landgericht vorerst nicht äußern. Laut Anklage soll der 69-Jährige drei spielenden Kindern mit einem Messer in der Hand (und offenbar begleitet von einer mit der Klinge simulierten „Kopf-ab-Geste“) zugerufen haben: „Verpisst euch ihr Ar…löcher, sonst schlitze ich euch die Kehlen durch!“.
Im Prozess vor der 8. Jugendschutzkammer geht es nun auch um eine mögliche Zwangseinweisung in die geschlossene Psychiatrie zum Schutz der Allgemeinheit.
Der Senior ist bereits 2018 wegen Körperverletzung zu einer Bewährungshaftstrafe verurteilt worden. Hintergrund dafür war eine Messer-Auseinandersetzung mit einem Nachbarn. Im Anschluss war der 69-Jährige aus dem Mietshaus in Hochlarmark ausgezogen.
Ein Gutachter soll im Prozess eine Prognose mit Blick auf Schuldfähigkeit und Gefährlichkeit abgeben. Urteil: 21. Juni.