Landgericht Bochum Steuer-Prozess: Handwerksunternehmer kündigt Wiedergutmachung an

Nach einem folgenschweren Brandanschlag in einem Recklinghäuser Altenheim ist ein Ex-Bewohner (52) zu drei Jahren Haft verurteilt worden. © Foto: dpa
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Der Steuerhinterziehungsprozess gegen einen Handwerksunternehmer (51) aus Recklinghausen, der parallel jahrelang als Sex-Vermittler gearbeitet haben soll, ist auf die Zielgerade eingebogen. Der Angeklagte sagte am Bochumer Landgericht zu, bis Ende Juni rund 15.000 Euro zur gewerbesteuerlichen Schadenwiedergutmachung zu bezahlen. Im Gegenzug machten die Bochumer Richter dem Mann berichtige Hoffnungen auf eine Bewährungsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Unternehmer südlich vom Zentralfriedhof jahrelang zwei verschiedene Gewerbebetriebe geleitet hat. Zum einen als Einzelkaufmann eine Vermittlung für sexuelle Dienstleistungen, zum anderen einen Handwerksbetrieb. Laut Anklage soll der 51-Jährige allein 2016 fast 330.000 Euro mit der Sex-Vermittlung eingenommen haben, allerdings nur 16.000 Euro Einnahmen bei der Steuererklärung angegeben haben.

Der Gesamt-Steuerschaden laut Anklage beträgt fast 500.000 Euro. Im Prozess kristallisierte sich jetzt aber heraus, dass die Schadenssumme beträchtlich niedriger ausfällt.

Die nun angekündigte Schadenwiedergutmachung betrifft die mitangeklagten Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerhinterziehungen des Handwerksbetriebes. Dieser Teilaspekt soll nach Eingang der Geldzahlung wohl eingestellt werden. Das Urteil wollen die Bochumer Richter voraussichtlich am 28. Juni verkünden.

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