
Der Streit um die Versetzung einer Intensiv-Krankenschwester im Prosper-Hospital im Anschluss an von ihr verlangte FFP2-Masken-Tragepausen geht in die nächste Runde: Nach ihrer Niederlage am Herner Arbeitsgericht hat die 46-Jährige Berufung eingelegt. Das bestätigte das nun zuständige Landesarbeitsgericht (LAG) in Hamm.
Die 4. Kammer in Herne hatte am 6. Mai eine „Rückkehr-Klage“ der Krankenschwester abgewiesen. Die Umsetzung auf eine andere Station sei arbeitsvertragskonform abgelaufen, eine von der Schwester behauptete Strafversetzung keinesfalls zu erkennen, hatte es geheißen.
Die 46-Jährige war 2020 nach ihrem Vorstoß für häufigere FFP2-Masken- und Trinkpausen auf der Intensivstation (bestmöglich alle 75 Minuten) im Prosper klinikintern versetzt worden. Während die Schwester eine „Strafversetzung“ witterte, verwies das Hospital darauf, dass auf der neuen Station anders als bisher auf der Intensivstation tätigkeitsbedingt mehr Masken-Tragepausen gewährleistet seien – man somit letztlich doch nur wunschgemäß gehandelt habe.
Ein Vergleich inklusive sofortiger Rückkehr auf die Intensivstation war am Veto der Klägerseite gescheitert. Das Prosper hatte auf einen klärenden Passus zur Causa Strafversetzung gepocht, die Schwester einen solchen abgelehnt.
Mit einer Entscheidung am LAG Hamm ist wohl frühestens im Herbst zu rechnen.