Landgericht Bochum Tod in Trinker-WG: Angeklagter hatte fünf Promille Alkohol im Blut

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Im Prozess um die tödliche Bluttat in einer „Trinker-WG“ in Hochlarmark ist bekannt geworden, dass der Angeklagte zur Tatzeit möglicherweise mehr als fünf Promille Alkohol im Blut gehabt hat. „Viel mehr kann man nicht trinken“, hieß am Mittwoch vor dem Bochumer Schwurgericht.

Nach der Festnahme des Angeklagten (29) in der Nacht auf den 6. März waren dem Mann Blutproben entnommen worden, die eine durchschnittliche Blutalkoholkonzentration (BAK) von 3,4 Promille ergaben. Durch Rückrechnung auf das voraussichtliche Tatzeit-Intervall am Vorabend zwischen 18 und 21.50 Uhr, ergab sich rechnerisch ein BAK-Wert von bis zu 5,1 Promille. Für den Angeklagten offenbar nichts Besonderes: Die Trinkmenge, das bestätigte er, sei an diesem Abend nämlich so „normal“ wie immer gewesen: „Bier und Wodka – immer das billigste, was es gibt.“

Laut Anklage soll der Alkoholiker, ebenso wie das spätere Opfer (56) ein Untermieter in der „Trinker-WG“ an der Salentinstraße, ein Küchenmesser ergriffen und es seinem Bekannten (3,7 Promille) in die Brust gerammt hat, so dass der Mann auf der Couch liegend verblutete.

Der Angeklagte beruft sich in dem Totschlagsprozess auf Erinnerungslücken, beteuert aber gleichzeitig seine Unschuld. Am Mittwoch sollte als Zeuge der Wohnungsinhaber (56) befragt werden, fehlte aber unentschuldigt. Der Prozess wird fortgesetzt.

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