
Der Fund einer grausam zugerichteten Männerleiche in einer Mietwohnung an der Hohenzollernstraße beschäftigt demnächst den Bundesgerichtshof (BGH). Nachdem das Bochumer Schwurgericht im September 2020 einen Obdachlosen aus Recklinghausen wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt hat, prüft der BGH am 14. Oktober in einem Präsenztermin die Revisionen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte hatte sich im Prozess auf einen drogenbedingten Filmriss berufen. Der zeitweise Untermieter in der Tatortwohnung will zwar im April 2019 vor Ort gewesen, aber erst nach der Gewalttat wieder zu sich gekommen und aus Angst geflüchtet sein.
Die Bochumer Richter jedoch waren am Ende sicher, dass es der 41-Jährige gewesen ist, der das spätere Opfer gefesselt, gequält und mit einem Lampenfuß zu Tode geprügelt hat. Ihre Überzeugung stützten sie unter anderem auf ein vermeintlich beiläufiges Geständnis, DNA-Spuren und Videos, die den Todeskampf des Wohnungsinhabers zeigen – und die ausgerechnet auf dem Handy des Angeklagten entdeckt worden waren.
„Dass der BGH eine Hauptverhandlung anberaumt, ist keinesfalls die Regel“, erklärte Verteidiger Jens Tuschhoff, der nach wie vor einen Freispruch anstrebt. Die Staatsanwaltschaft strebt indes eine noch höhere Strafe (lebenslange Haftstrafe plus besondere Schuldschwere) wegen Mordes an.