Bäcker an Allerheiligen Sind Bäckereien in NRW am Feiertag geöffnet?

Eine Mitarbeiterin steht in einer Bäckerei vor der Auslage.
Ob Bäcker in NRW an Allerheiligen öffnen dürfen, ist im Ladenöffnungsgesetz geregelt. © Andy Li / Unsplash
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Die meisten Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen kommen in dieser Woche in den Genuss eines verlängerten Wochenendes. Am Freitag (1. November) ist Allerheiligen, was dem Großteil der Beschäftigten einen arbeitsfreien Tag beschert. Den Feiertag starten viele gerne mit einem ausgiebigen Frühstück. Doch haben die Bäcker in NRW an Allerheiligen geöffnet?

In fünf deutschen Bundesländern ist der 1. November ein Feiertag. Dort gilt an Allerheiligen: Das öffentliche Leben ruht größtenteils und die allermeisten Supermärkte und anderen Geschäfte bleiben geschlossen. In NRW regelt das Ladenöffnungsgesetz (LÖG) jedoch, welche Läden auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen.

Bäcker an Allerheiligen: Diese Öffnungs-Regeln gelten in NRW

Dazu zählen unter anderem „Verkaufsstellen, deren Kernsortiment aus (…) Back- und Konditorwaren besteht“, wie im LÖG zu lesen ist. Die örtliche Bäckerei darf demnach „für die Dauer von fünf Stunden“ Brot und Brötchen verkaufen. Betreibt sie zudem ein separates Café-Angebot, sind sogar noch längere Öffnungszeiten möglich.

Dass Bäcker in NRW an Allerheiligen öffnen dürfen, heißt aber selbstverständlich nicht, dass sie es auch müssen. Ob ihre Filialen an Feiertagen geöffnet sind, entscheiden die jeweiligen Betriebe selbst.

Bäcker am Feiertag: Lieber vorher informieren

Um am 1. November bei der Lieblingsbäckerei nicht vor verschlossener Tür zu stehen, sollte man am besten im Vorfeld in der Filiale nachfragen, ob sie am Feiertag geöffnet ist – sofern der Betrieb nicht ohnehin schon über einen Aushang oder ähnliches darüber informiert. Ist der Bäcker an Allerheiligen geschlossen, bliebe noch genügend Zeit, sich nach einer Alternative umzuschauen.

Nicht an allen gesetzlichen Feiertagen gelten dieselben Regeln: Nach dem Ladenöffnungsgesetz dürfen Bäckereien in NRW an Ostermontag, Pfingstmontag und am zweiten Weihnachtstag nicht öffnen.

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