
Im April 2023 machten Rettungskräfte in einer Mietwohnung im Bochumer Stadtteil Günnigfeld eine schreckliche Entdeckung: Auf dem Fußboden im Flur lag reglos und blutüberströmt eine schwer verletzte Frau (23). Ganz in der Nähe: ihr leicht verletzter und nicht mehr ansprechbarer Ex-Partner. Seit Montag (23.10) muss sich der 26-Jährige wegen Mordversuchs vor dem Bochumer Schwurgericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Bochumer am 26. April gegen fünf Uhr nachts seine im Bett liegende und schlafende Ex-Partnerin mit zwei Messern attackiert hat.
Die Frau und der Mann waren einst ein Paar, lebten trotz Trennung weiter zusammen in der Tatort-Wohnung.
Laut Anklage stach der 26-Jährige insgesamt „etwa 20 bis 30 Mal“ mit einem Koch- und einem Küchenmesser (Klingenlängen elf und 19 Zentimeter) auf die Wohnungsinhaberin ein.
Die Frau soll ins Bad geflüchtet, der Angeklagte ihr hinterhergerannt sein. „Er schlug ihr einen Seifenspender gegen den Kopf und stach weitere Male derart wuchtig auf ihren Körper ein, dass die Messerspitzen beider Messer abbrachen und im Körper der Geschädigten verblieben“, heißt es in der Anklageschrift.
Milz, Lunge, Leber und Nieren getroffen
Erst als die im selben Wohnhaus lebende Mutter auf die Hilfeschreie ihrer Tochter hin am Tatort eintraf, soll der 26-Jährige von seiner Ex-Partnerin abgelassen haben.
Die 23-Jährige wurde notfallmäßig ins Krankenhaus Bergmannsheil Bochum verbracht, rang anschließend stundenlang um ihr Leben. Ärzten war es laut Anklage „trotz massivster innerer Verletzungen, unter anderem der Milz, der Leben, der Lunge und der Nieren sowie trotz des sehr hohen Blutverlustes“ gelungen, das Leben der Frau zu retten.
Mordmerkmal „Heimtücke“
Der Angeklagt stand zum fraglichen Tatzeitpunkt offenbar massiv unter dem missbräuchlichen Einfluss von „Ritalin“, einem Medikament zur Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörungen (ADHS).
Die Staatsanwaltschaft bewertet die Bluttat als versuchtes Tötungsdelikt, sieht durch den Angriff auf die schlafende Frau das Mordmerkmal „Heimtücke“ verwirklicht.
Tat wird nicht in Abrede gestellt
Der Angeklagte wurde am Tattag nach erlittenen Wunden an der Hand und am Oberschenkel zunächst ärztlich versorgt. Seit April sitzt der 26-Jährige nun durchweg in U-Haft.
Zum Prozessauftakt schwieg der Bochumer, signalisierte aber bereits, dass er den Messerangriff nicht in Abrede stellen wolle. Für den Prozess sind noch fünf weitere Sitzungstage bis zum 24. November anberaumt. Dem 26-Jährigen droht eine mehrjährige Haftstrafe.