
Nach einem Sex-Übergriff auf eine betrunkene Schülerin (17) in einer Bochumer Diskothek ist ein Mann (35) aus Duisburg am Bochumer Landgericht zu 21 Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Der Vorfall passierte in der Nacht auf den 12. Juni 2022. Das spätere Opfer war damals mit Freunden in der Bochumer Diskothek, hatte gegen 2.00 Uhr jedoch den Kontakt zu ihrer Gruppe verloren und „suchte in alkoholisiertem Zustand“, wie es hieß, nach den Freunden.
Diese Situation hat der Angeklagte dann offenbar schamlos ausgenutzt: Der 35-Jährige bot sich erst an, zu helfen, folgte dem Mädchen auf die Damentoilette, dort sogar bis in die WC-Kabine. Obwohl die 17-Jährige ihm laut Anklage erklärt hatte, dass sie gar keine Hilfe benötige.
Als die 17-Jährige sich in der Kabine wieder erhoben hatte und ihre Hose hochziehen wollte, soll der Angeklagte die Schülerin massiv sexuell bedrängt und berührt haben.
Mit Blick auf das Geständnis des Angeklagten im Prozess ließen die Richter Milde walten und beließen es am Ende bei der Verhängung einer Bewährungshaftstrafe. Das Urteil lautet auf sexuelle Nötigung.