
Das neue Infektionsschutzgesetz mit der „Notbremse“ greift bereits ab Samstag, wie der WDR berichtet. Das geht aus dem Beschluss des Bundesrates hervor.
Das Gesetz, das am Freitag in Kraft tritt, sieht bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 an drei Tagen hintereinander Ausgangsbeschränkungen ab 22.00 Uhr und weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Kontakten vor. Zur Berechnung werden die drei Tage vor Inkrafttreten des Gesetzes herangezogen.
Nur wenige Orte in NRW liegen unter einer Inzidenz von 100
Das bedeutet: Haben Städte oder Kreise schon diese Woche Dienstag, Mittwoch und Donnerstag hohe Zahlen gehabt, greift die „Notbremse“ ab Samstag. Einige Städte, darunter Düsseldorf und Köln, bereiten sich entsprechend vor. Mit Münster und den Kreisen Coesfeld und Höxter lagen am Donnerstag nur wenige Orte in NRW unter der Sieben-Tage-Inzidenz von 100.
Wo die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt, dürfen die Menschen ab 22.00 Uhr die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen. Spaziergänge und Joggen alleine bleiben aber bis Mitternacht erlaubt.
mit dpa