Impfung Corona-Impftermine: Buchungsportal wird heute für weitere Gruppe freigeschaltet

Die KVWL-Terminbuchungsplattform wird für weitere Personen freigeschaltet.
Die KVWL-Terminbuchungsplattform wird für weitere Personen freigeschaltet. © picture alliance/dpa
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Ab heute, 30. April, können auch Bürgerinnen und Bürger mit bestimmten Vorerkrankungen einen Impftermin in einem westfälisch-lippischen Impfzentrum über das Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) vereinbaren. Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS) entschieden. Das Angebot richtet sich an folgende unter § 3 Absatz 2 der Impf-Verordnung genannten Personen:

  • Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
  • Personen nach Organtransplantation
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
  • Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
  • Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
  • Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,
  • Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
  • Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
  • Personen mit chronischer Nierenerkrankung
  • Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht

Wichtig: Bürger, die eine der genannten Erkrankungen vorweisen und einen Termin in einem Impfzentrum vereinbaren, müssen ihre Impfberechtigung mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Wer einen Impftermin bucht, aber keine Bescheinigung vorweist, kann nicht geimpft werden.

Immer mehr Bürger erscheinen nicht in den Impfzentren

Darüber hinaus können unverändert Menschen, die 1951 oder früher geboren sind, auch weiterhin Termine für eine Impfung im Impfzentrum über das Buchungsportal der KVWL ausmachen.

Damit es mit der Impfkampagne weitergehen kann, appelliert der KVWL-Vorstand an die Bürgerinnen und Bürger, ihre Impftermine wie vereinbart wahrzunehmen oder, wenn nötig, zu stornieren: „Insbesondere aus den Impfzentren hören wir zunehmend, dass die Bürger nicht zu ihren Impfterminen erscheinen; vermutlich weil sie zwischenzeitlich ein anderes Impfangebot erhalten haben. Dass nun immer mehr Bürger die Möglichkeit haben, sich bei ihrem Arzt oder im Impfzentrum zu impfen, begrüßen wir sehr, es darf aber nicht zu führen, dass Kapazitäten unnötig blockiert werden. Das ist nicht nur unsolidarisch, sondern bringt die Abläufe in den Impfzentren und Praxen durcheinander und schadet insgesamt dem Impffortschritt. “

Die Termine können entweder online unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800 116 117 02 gebucht werden.

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