Für Deutschland gilt seit 19. März ein neues Infektionsschutzgesetz. Es hebt praktisch alle bisherigen Corona-Beschränkungen auf. In NRW gelten aber bis 2. April noch Übergangsregeln.
Lesezeit
1. Kontaktbeschränkungen
2. Einzelhandel
3. Körpernahe Dienstleistungen, Friseure, Sonnenstudios etc.
4. Großveranstaltungen, Volksfeste etc.
5. Kinder und Jugendliche
6. Schulen
7. Busse, Bahnen und Taxis
8. Arbeitsplatz
9. Gastronomie, Hotels etc.
10. Clubs und Diskotheken
11. Bildung, Kultur, Bibliotheken, Freizeit & Co.
12. Sport in Innenräumen
13. Chöre
14. Öffentliche und private Tanzveranstaltungen, Hochzeiten