Die Zahl der Corona-Fälle steigt. Alte Fragen sind wieder aktuell: Muss ich trotz Infektion arbeiten? Was gilt für Schulen, was für Schwangere? Wir klären auf.
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1. Wie beurteilt das Gesundheitsministerium die aktuelle Lage in NRW?
2. Wie sollte sich ein Arbeitnehmer verhalten, der sich mit dem Corona-, dem Grippe- oder einem anderen übertragbaren Virus infiziert hat?
3. Darf ich nicht mehr an meinen Arbeitsplatz, wenn bei mir eine Corona-Infektion festgestellt wurde, ich aber keine Symptome habe?
4. Gibt es besondere Ratschläge für besondere Berufsgruppen? Also beispielsweise in Krankenhäusern, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheimen, Kitas, Schulen?
5. Wie verhält es sich mit Schwangeren? Was ist, wenn sie symptomlos infiziert sind?
6. Was ist, wenn der Arzt für eine Schwangere zwar kein Beschäftigungsverbot erteilt, der Arbeitgeber sie aber wegen einer von ihm empfundenen diffusen, nicht konkreten Corona-Ansteckungsgefahr nicht arbeiten lässt – darf, kann, muss er das?
7. Wer trägt die Kosten für die Lohnfortzahlung bei einem Beschäftigungsverbot für eine schwangere Frau?
8. Was ist, wenn in einem Betrieb eine Infektion mit dem Coronavirus auftritt? Sollten, müssen, dürfen Schwangere dann vorsichtshalber nach Hause geschickt werden, um die Gefahr zu minimieren, dass sie sich anstecken?
9. Besteht die Notwendigkeit, angesichts der wahrscheinlich steigenden Infektionszahlen in der kalten Jahreszeit für Kitas, Schulen, Kliniken, Heime etc. besondere Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen?