Dürfen mit Corona Infizierte arbeiten? Was gilt für Schwangere? Was in Schulen? 9 Antworten auf 9 Fragen

Lehrerin mit Make.
Angesichts steigender Corona-Zahlen stellen sich viele, längst überflüssig geglaubte Fragen ganz neu: Was ist beispielsweise mit Lehrerinnen, die sich mit Corona infiziert, haben? Dürfen die zu Hause bleiben? Was ist, wenn sie schwanger sind? Was gilt überhaupt - auch für Männer - wenn sie sich infiziert haben? Wir haben Antworten auf neun Fragen gesammelt. © Alexanda Koch auf Pixabay
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1. Wie beurteilt das Gesundheitsministerium die aktuelle Lage in NRW?

2. Wie sollte sich ein Arbeitnehmer verhalten, der sich mit dem Corona-, dem Grippe- oder einem anderen übertragbaren Virus infiziert hat?

3. Darf ich nicht mehr an meinen Arbeitsplatz, wenn bei mir eine Corona-Infektion festgestellt wurde, ich aber keine Symptome habe?

4. Gibt es besondere Ratschläge für besondere Berufsgruppen? Also beispielsweise in Krankenhäusern, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheimen, Kitas, Schulen?

5. Wie verhält es sich mit Schwangeren? Was ist, wenn sie symptomlos infiziert sind?

6. Was ist, wenn der Arzt für eine Schwangere zwar kein Beschäftigungsverbot erteilt, der Arbeitgeber sie aber wegen einer von ihm empfundenen diffusen, nicht konkreten Corona-Ansteckungsgefahr nicht arbeiten lässt – darf, kann, muss er das?

7. Wer trägt die Kosten für die Lohnfortzahlung bei einem Beschäftigungsverbot für eine schwangere Frau?

8. Was ist, wenn in einem Betrieb eine Infektion mit dem Coronavirus auftritt? Sollten, müssen, dürfen Schwangere dann vorsichtshalber nach Hause geschickt werden, um die Gefahr zu minimieren, dass sie sich anstecken?

9. Besteht die Notwendigkeit, angesichts der wahrscheinlich steigenden Infektionszahlen in der kalten Jahreszeit für Kitas, Schulen, Kliniken, Heime etc. besondere Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen?

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