
Auch wenn Frauen ähnlich qualifiziert sind, werden sie im Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen in vergleichbaren Jobs um sechs Prozent schlechter bezahlt als Männer. Das teilte das Statistische Landesamt am Montag zum internationalen Aktionstag für die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen (Equal Pay Day) am 7. März mit.
Es gehe hier um das sogenannte „bereinigte Gender Pay Gap“, sagte eine Sprecherin. „Bereinigt“ bedeute, dass zum Beispiel der Faktor, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiteten, bereits herausgerechnet worden sei. Es gehe nur um vergleichbare Tätigkeiten bei gleichem Ausbildungsstand und ähnlicher Erwerbsbiografie. Hier gebe es etwa im Handwerk oder in der Industrie immer noch Jobs, in denen eine Frau weniger verdiene als ein Mann.
Lohnlücke: Antidiskriminierungsbeauftragte für Gesetzesverschärfung
Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hat anlässlich des Equal Pay Days die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern in Deutschland beklagt. Sie fordert eine Reform des Entgelttransparenzgesetzes. „Obwohl wir ein Entgelttransparenzgesetz haben, ist es für viele Frauen nach wir vor schwierig, Entgeltungleichheit konkret nachzuweisen“, sagte Ataman dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
„Das Auskunftsrecht im Entgelttransparenzgesetz gilt nur in größeren Unternehmen ab 200 Beschäftigten – und es hat zu viele Schlupflöcher.“ So leuchte es nicht ein, warum Frauen in einem kleinen Betrieb kein Recht darauf hätten, Auskunft über eventuelle Lohnungleichheiten zu bekommen, in größeren aber schon. Bei der im Koalitionsvertrag angekündigten „Weiterentwicklung“ des Gesetzes müsse daher darauf geachtet werden, dass das Gesetz künftig in allen Unternehmen gelte. „Das muss verbessert werden“, sagte Ataman.
Frauen in Deutschland: 18 Prozent weniger Lohn pro Stunde
Überfällig sei auch das im Koalitionsvertrag genannte Klagerecht für Verbände. „Ich verstehe die Widerstände gegen ein solches Klagerecht nicht“, sagte Ataman. „Ein Verbandsklagerecht wäre auch bei anderen Fällen von Diskriminierung sinnvoll und gehört ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.“ Mehr Klagemöglichkeiten könnten mehr Rechtssicherheit für Betroffene schaffen – und Arbeitgeber sanktionieren, die sich nicht an die Gesetze hielten.
„Ungleicher Lohn ist per Gesetz Diskriminierung“, betonte Ataman. „Deutschland kann es sich nicht leisten, Frauen im 21. Jahrhundert immer noch schlechter zu bezahlen. Trotz Fortschritten bei der Lohntransparenz in den vergangenen Jahren muss die Politik weiter gegensteuern.“
Frauen in Deutschland verdienten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2022 im Schnitt 18 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Die Verdienstlücke wird am Aktionstag Equal Pay Day an diesem Dienstag in den Blickpunkt gerückt.
dpa