Verwaltungsgericht Düsseldorf Gericht verbietet Halloween-Party – obwohl sie von der Stadt genehmigt war

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat eine geplante Halloween-Party in Dormagen verboten. (Symbolbild)
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat eine geplante Halloween-Party in Dormagen verboten. (Symbolbild) © picture alliance / dpa
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Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat eine für Sonntag geplante Halloween-Party in Dormagen verboten, obwohl die Stadt sie genehmigt hatte. Die Party werde absehbar die Nachtruhe der Menschen im angrenzenden Wohngebiet stören, befand das Gericht und gab dem Eilantrag eines Anwohners recht.

Die Genehmigung der Stadt für die Party sei rechtswidrig, teilten die Richter am Freitag mit. Eine Ausnahmeregelung könne zwar bei einem öffentlichen oder überwiegenden privaten Interesse erteilt werden. Eine Halloween-Party zähle für die breite Bevölkerung aber nicht zum unverzichtbaren Bestandteil des kulturellen Angebotes.

Gelände wird oft für Partys und Veranstaltungen genutzt

Die Interessen des Veranstalters und der Feiernden seien zudem mit denen der Nachbarn nicht hinreichend abgewogen worden. So hätten auf dem Gelände allein im September sieben Veranstaltungen auf Basis von Ausnahmegenehmigungen stattgefunden und es seien weitere Feiern geplant.

Unverständnis äußerten die Richter für die Auffassung der Stadt, zum Schutz der Nachbarschaft könnten Fenster und Türen geschlossen werden, wo es sich doch um eine Anlage aus Zelten handele. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden (Az.: 3 L 2335/21).

dpa

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