
Nach einer Serie von mutmaßlichen Gewaltausrastern prüft das Bochumer Landgericht seit Donnerstag, 12. Oktober, die Zwangseinweisung einer psychisch kranken Hernerin in eine forensisch-psychiatrische Klinik. Die 44-Jährige soll unter anderem ihre Betreuerin mit beiden Händen am Hals gewürgt, einen Pizzaboten ins Gesicht geboxt und beraubt haben.
Gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Raub und Bedrohung: In dem Sicherungsverfahren vor der 12. Strafkammer stehen acht Einzelfälle auf dem Prüfstand, die die Hernerin zwischen dem 3. Mai 2022 und dem 1. April 2023 im Zustand der Schuldunfähigkeit verübt haben soll.
Staatsanwalt Marc Krämer geht davon aus, dass die zurzeit bereits vorläufig in einer LWL-Klinik untergebrachte Beschuldigte aufgrund ihrer schizophrenen Erkrankung – ohne eine geschlossene Behandlung – für die Allgemeinheit hochgefährlich ist.
„Ohne erkennbaren Grund“
Am 3. Mai 2022 soll die Beschuldigte ihrer damaligen Betreuerin in ihrer Wohnung „ohne erkennbaren Grund“ angesprungen, ins Gesicht gespuckt, die Frau gekratzt und mit beiden Händen am Hals gewürgt haben, „dass diese nicht mehr reden konnte“.
Darüber hinaus soll die Hernerin im Juni und Juli 2022 auch nächtliche Drohanrufe abgesetzt, einer 69-jährigen Bekannten dabei unter anderem angekündigt haben: „Gleich kommt der Tod! Deiner Tochter breche ich den Hals!“
Hausbewohnern den Strom abgestellt
Am 31. Juli 2022 soll sie einem Pizzaboten vor ihrer Wohnungstür aus dem Nichts ins Gesicht geboxt und dessen Geldbörse (80 Euro) geraubt haben. Bei einem Blaulichteinsatz – die Beschuldigte soll den anderen Hausbewohnern zuvor den Strom abgestellt haben – soll die 44-Jährige im Oktober 2022 zwei Polizisten mit einer Bratpfanne bedroht und beschimpft haben.
Im Februar 2023 soll die Beschuldigte schließlich eine Pflegekraft in ihrer Wohnung zeitweise eingesperrt und als „Drecksau“ beschimpft haben.
Kollision so gerade vermieden
Der mit am schwersten wiegende Vorfall passierte laut Anklage am 4. April 2023: Gegen 9.50 Uhr soll die Beschuldigte mit einem Mazda auf zwei Fußgänger zugefahren sein, die einer Kollision offenbar so gerade noch durch einen sofortigen Sprung zur Seite ausweichen konnten.
Anschließend soll die 44-Jährige mit dem Pkw sogar noch einmal gewendet, den Motor erneut aufheulen lassen haben und noch einmal auf das Duo zugefahren sein.
„Das stimmt alles nicht“
Zum Auftakt des Sicherungsverfahrens wies die Beschuldigte die Vorwürfe zurück: „Das stimmt alles nicht.“ Mit Blick auf ihrer Erkrankung berichtete sie von schlimmen Träumen, imaginären Stimmen im Kopf und dem Gefühl, als ob man sie manchmal unter Hypnose gesetzt habe.
Urteil: voraussichtlich frühestens am 9. November.