
In vielen Städten und Kommunen in NRW ist das Grillen im Park mittlerweile nur noch auf gekennzeichneten Grillplätzen gestattet. Sobald die Brandgefahr aufgrund von Trockenheit erhöht wird, behalten sich die Städte Gelsenkirchen, Moers und Duisburg vor, das Grillen gänzlich zu verbieten. In Köln gilt das Grillverbot nur für den Rheinpark und den Botanischen Garten, dabei ist die Verwendung von Einweggrills untersagt. Bei Regelverstoß liegt das Bußgeld bei verbotenem Grillen in Grünanlagen bei bis zu 1000€ und bei verbotenem Grillen im Wald bei bis zu 5000€.
Welche Regeln gelten für das Grillen im Park?
In Parks gilt: Während des Grillens muss ausreichend Abstand zu Bäumen, Pflanzen und Häusern eingehalten werden, um dabei keine Personen zu gefährden. Der herumliegende Müll sollte nach dem Grillen selbstverständlich mitgenommen oder ordnungsgemäß entsorgt werden. Allgemein wird beim öffentlichen Grillen empfohlen, auf Einweggrills zu verzichten und stattdessen auf stabilere Grillgeräte umzusteigen.
Was ist beim Grillen auf dem Balkon zu beachten?
In NRW ist das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt, solange es nur gelegentlich und unter Rücksichtnahme auf Nachbarn erfolgt. § 7 LImschG schreibt vor, dass Rauch und Gerüche nicht konzentriert in Wohnräume gelangen dürfen. Mietverträge oder Hausordnungen können das Grillen allerdings untersagen, ein solches Verbot ist rechtlich zulässig, darf jedoch nicht nicht nachträglich in bereits bestehende Mietverhältnisse aufgenommen werden.
Ist das Grillen erlaubt, kann es empfehlenswert sein, vor dem Grillen die Nachbarn zu informieren. Die gesetzliche Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie ganztägige Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen sollten eingehalten werden. Auch beim Grillen auf dem Balkon können bei Regelverstoß Bußgelder bis zu 5000€ drohen.

Was ist beim Grillen im Garten erlaubt?
Hausbesitzer haben beim Grillen im Garten deutlich mehr Entscheidungsfreiheit in Sachen Auswahl und Standort des Grills als Mieter. Dennoch sollte auch beim Grillen im eigenen Garten Rücksicht auf Nachbarn genommen und der größtmögliche Abstand zu Bäumen, Pflanzen und Sträuchern eingehalten werden.