Haltung von Wildtieren in NRW Was erlaubt ist und was nicht

Zwei junge Berberlöwen erkunden ein Gehege
In Deutschland werden viele Wildtiere in privaten Haushalten gehalten, aber was ist eigentlich erlaubt? © picture alliance/dpa/CTK
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Eine mutmaßliche Löwin hat in der vergangenen Woche zahlreiche Einsatzkräfte in Berlin und Brandenburg auf Trab gehalten. Die Suche wurde nach über 30 Stunden eingestellt, da sich das angebliche Raubtier als harmloses Wildschwein entpuppte.

Dennoch stellt sich nach der Löwen-Suche in Berlin, die bundesweit für Schlagzeilen sorgte, die Frage, ob es in Deutschland überhaupt möglich ist, privat wilde Tiere wie Löwen zu halten.

Welche Tiere sind erlaubt, welche verboten? Muss man Raubkatzen, Giftschlangen und Co. bei den zuständigen Ämtern melden? Und welche Regeln gelten in den einzelnen Bundesländern, speziell in Nordrhein-Westfalen?

Wildtiere in NRW: Das ist die Gesetzeslage

In neun Bundesländern gibt es für einzelne Tiere Gefahrentierverordnungen. Welche Tiere unter diese Verordnungen fallen, ist nicht einheitlich geregelt. NRW gehört zu den sieben Bundesländern, in denen es keine Verordnung gibt. Auch besteht in NRW keine gesetzliche Meldepflicht für die Haltung von Wildtieren.

Das heißt in der Konsequenz aber auch, dass gar nicht bekannt ist, wie viele Wildtiere aktuell in NRW privat gehalten werden. Auch ist nicht bekannt, wie viele dieser Tiere möglicherweise schon ausgebrochen sind – sofern sie nicht öffentlich aufgefallen sind.

Trotzdem gibt es gesetzliche Vorgaben, welche Arten grundsätzlich nicht in Privathaushalten gehalten werden dürfen. Darunter fallen beispielsweise gefährdete Tiere, die vom „Washingtoner Artenschutzabkommen“ bestimmt werden. Zusätzlich dürfen auch keine Bären oder Wale gehalten werden – was auch alleine schon logistische Probleme nach sich ziehen würde.

Speziell in Deutschland dürfen auch keine invasiven Arten gehalten werden. Es gibt eine Liste mit 46 Arten, darunter das amerikanische Grauhörnchen, Waschbären, Rotwangen-Schmuckschildkröten und Feuerameisen.

Viele andere Tiere, wie eben Löwen, aber auch Krokodile oder andere Wildkatzen, dürfen in NRW gehalten werden. Hierzu müssen Herkunftsnachweise angeführt werden und der Kauf und Verkauf der Tiere muss der Naturschutzbehörde gemeldet werden.

Besondere Regeln für Gifttiere in NRW

Im Gegensatz zu Wildtieren ist die Haltung von Gifttieren in NRW gesetzlich geregelt. Seit Januar 2021 gilt das entsprechende Gifttiergesetz (GiftTierG NRW).

Ziel des Gesetzes ist eine Regulierung der privaten Haltung von sehr giftigen Tieren, welche aufgrund ihrer starken Giftwirkung nach Bissen oder Stichen eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und das Leben von Menschen darstellen können.

Dazu gehören alle Giftschlangenarten, bestimmte Skorpion- und Webspinnenarten sowie deren Unterarten und Kreuzungen. Die Haltung und Neuanschaffung dieser Tiere ist seit dem 1. Januar 2021 verboten, bereits bestehende Haltungen konnten jedoch unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen fortgeführt werden.

Sollte ein solches Tier weglaufen, ist der Halter in jedem Fall dazu verpflichtet, dies beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV) zu melden. Wie die Rheinische Post berichtet, sind in NRW aktuell 3720 Giftschlangen, 226 giftige Skorpione und 378 Giftspinnen gemeldet.

Haltung muss artgerecht sein

Für die Haltung von Wildtieren gelten in Deutschland nach der Bundesartenschutzverordnung (§ 7 Haltung von Wirbeltieren) allerdings schon gewisse Regeln. Die Verordnung sieht vor allem vor, wie viel Platz ein Tier haben muss. Für einen Löwen wären das im Außengehege beispielsweise 40 Quadratmeter.

Eine Überwachung der Haltung durch die örtlichen Veterinärämter findet allerdings nur nach konkreten Hinweisen oder Anlässen statt. Deswegen ist es auch nicht ganz auszuschließen, dass es zu Vorfällen kommt, bei denen Wildtiere aus ihren Gehegen ausbrechen und wieder eingefangen werden müssen.

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