Coronavirus Jetzt wird gelockert: Die neuen Corona-Regeln in NRW kurz und verständlich erklärt

Mit der neuen ab 19. Februar in NRW geltenden Coronaschutzverordnung dürfen auch Ungeimpfte wieder ein Bekleidungsgeschäft betreten. Im Einzelhandel gilt jetzt grundsätzlich nur noch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske. Dringend empfohlen wird allerdings das Tragen einer FFP2-Maske.
Mit der neuen ab 19. Februar in NRW geltenden Coronaschutzverordnung dürfen auch Ungeimpfte wieder ein Bekleidungsgeschäft betreten. Im Einzelhandel gilt jetzt grundsätzlich nur noch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske. Dringend empfohlen wird allerdings das Tragen einer FFP2-Maske. © picture alliance/dpa
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