Prozessbeginn Fotograf soll mehrere Kinder-Models missbraucht haben: Angeklagter schweigt vor Gericht

Ein angeklagter Fotograf sitzt im Landgericht auf der Anklagebank und spricht mit seiner Verteidigerin Denise Gerull. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, mehreren Kinder-Models sexuelle Gewalt angetan zu haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fotografen vor, mehreren Kindermodels sexuelle Gewalt angetan zu haben. © picture alliance/dpa
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Wegen Vorwürfen des sexuellen beziehungsweise schweren sexuellen Missbrauchs an Kinder-Fotomodels hat in Köln ein Prozess gegen einen Fotografen begonnen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann am Dienstag in ihrer Anklage zudem den Besitz von Kinderpornografie vor. Der Angeklagte schwieg zunächst zu den Vorwürfen.

Ein Verteidiger beklagte in einem Eröffnungsplädoyer voreingenommene Ermittlungen der Polizei in dem Fall. Konkret warf die Staatsanwaltschaft dem Fotografen vierfachen sexuellen Missbrauch und zwölffachen schweren sexuellen Missbrauch zum Nachteil von sechs Jungen unter 14 Jahren vor.

Opfer sollen geschlafen haben

Die mutmaßlichen Opfer sollen während der Taten zum Teil geschlafen haben und deshalb widerstandsunfähig gewesen sein. Zwischen Frühjahr 1999 und Sommer 2017 oder 2018, so die Anklage, sollen die Missbrauchstaten unter anderem in Köln sowie auf Reisen ins Ausland stattgefunden haben.

Bei einer Hausdurchsuchung im Juni 2021 sei zudem eine kinderpornografische Aufnahme auf einem Cloud-Speicher des Angeklagten sichergestellt worden, so der Staatsanwalt. Der Verteidiger erklärte in seinem Eröffnungsplädoyer, dass das Ermittlungsverfahren durch Aussagen von Müttern ehemaliger Kinder-Fotomodels, die mit ihrer Zuneigung beim Angeklagten „abgeblitzt“ seien, sowie ehemaligen, im Streit ausgeschiedenen Mitarbeitern, „manipuliert und korrumpiert“ worden sei.

Verteidigung zeigt sich optimistisch

Schon vor Prozessbeginn hatte die Verteidigung erklärt, sie sei „optimistisch“, dem Gericht „die wahren Tatsachen näher bringen zu können“. Für den Prozess vor der 10. Großen Strafkammer wurden am Kölner Landgericht Termine bis Ende September festgelegt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

dpa

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