Sex-Täter (40) soll kleine Mädchen bedrängt haben „Ja, ich liebe dich wirklich mein Schatz“

Ein Gelegenheitsarbeiter aus Herne (rechts) verdeckt durch einen roten Ordner im Gerichtssaal.
Ein Gelegenheitsarbeiter aus Herne muss sich vor der 5. Jugendschutzkammer am Bochumer Landgericht verantworten. Es geht um Missbrauch und Kinderpornografie. © Werner von Braunschweig
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Nur drei Monate nach seiner letzten Verurteilung soll sich ein vorbestrafter Sexualstraftäter (40) aus Herne erneut minderjährigen Mädchen genähert und mit kinderpornografischen Dateien hantiert haben. Seit Mittwoch, 4. Januar, muss sich der Gelegenheitsarbeiter, der sich auch mal selbst „Papa König“ nannte, vor der 5. Jugendschutzkammer am Bochumer Landgericht verantworten.

Angeklagter hat Mädchen (11,12) angefasst und geküsst

Die aktuellen Vorwürfe gehen zurück auf den Frühsommer 2020. Laut Anklage soll der 40-Jährige damals in der Nähe der Kreuzkirche am Archäologiemuseum ein elf- und zwei zwölfjährige Mädchen kennengelernt und sich anschließend über mindestens zwei Wochen hinweg täglich mit den Teenagern getroffen haben.

Der Herner soll die drei Mädchen am Rande der Treffen umarmt, sie geküsst, sie an den Hüften umfasst und ihnen immer wieder Klapse auf den Po verpasst haben.

Am 15. Juni 2020 soll er dem elfjährigen Mädchen über sein Smartphone ein 39 Sekunden langes Zeichentrick-Pornovideo in französischer Sprache geschickt haben. Auf dem Video soll unter anderem ein älterer Mann mit entblößtem Geschlechtsteil zu sehen gewesen sein.

Über 1000 kinderpornographische Dateien entdeckt

Kurz danach war es zu einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten gekommen. Dabei konnten die Ermittler laut Anklage auf zwei Handys, einem Tablet und Datenträgern „weit über 1000“ weitere kinderpornografische Bild- und Video-Dateien sicherstellen.

Auslöser für die Ermittlungen war eine Strafanzeige eines der Mädchen im Juni 2020. Die drei betroffenen Mädchen hatten bei der Polizei berichtet, dass sie von dem Herner, der offenbar über einen gemeinsamen Bekannten an die Mobilnummern gekommen war, schon in den ersten Textnachrichten Herzchen-Emojis geschickt bekommen haben. Auch soll der 40-Jährige sie direkt mit „Süße“ oder „Maus“ angeredet haben. Einem der Mädchen soll der Herner später auch eine Art Liebeserklärung per WhatsApp geschickt haben: „Ja, ich liebe dich wirklich mein Schatz.“

Spitzname „Papa König“

Der Angeklagte ist bereits mehrfach vorbestraft. Im Februar 2002 war der Herner am Landgericht Bochum wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt worden. Hintergrund dafür waren Übergriffe auf zwei Mitschüler und eine Mitschülerin. Im Februar 2020 war der Sexualtäter nach Annährungen mit Zügen einer Liebesbeziehung zu einem minderjährigen Mädchen zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Damaliges Opfer war die neun Jahre alte Tochter einer Ex-Partnerin, von der der Mann unter anderem ein kinderpornografisches Nacktfoto angefertigt hatte. Schon damals soll der 40-Jährige sich von dem Mädchen „Papa König“ nennen lassen, es selbst „Prinzessin“ genannt und in Chats seine Liebe geschworen haben.

Der Angeklagte war nach dem 2020er-Urteil zunächst noch für einige Zeit auf freiem Fuß. Aktuell sitzt er die nun rechtskräftige Gefängnisstrafe ab. Zu den neuen Missbrauchs- und Kinderpornografie-Vorwürfen wollte sich der Herner nicht äußern. „Der Angeklagte möchte sich schweigend verteidigen“, sagte sein Verteidiger Martin Gentz. Die Anklage lautet auf sexuellen Missbrauch sowie Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte.

Zusätzliche Haftstrafe droht

Für den Prozess vor der Jugendschutzkammer sind aktuell noch Verhandlungstage bis zum 20. Januar anberaumt. Weil der Angeklagte schweigt, werden aller Voraussicht nach auch die betroffenen Mädchen vor Gericht als Zeuginnen aussagen müssen. Im Falle einer weiteren Verurteilung droht dem Herner die Verhängung einer zusätzlichen Gefängnisstrafe.

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