Blitzer-Apps und Radarwarner können frühzeitig auf Blitzer aufmerksam machen. Doch ist der Gebrauch dieser Apps überhaupt erlaubt? Der ADAC schreibt dazu: „In Deutschland ist jede automatisierte Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen verboten.“
Technische Geräte wie reine Radarwarner dürfe man nicht betreiben und noch nicht einmal betriebsbereit mitführen. Navigationsgeräte, die Blitzer anzeigen und Blitzer-Apps im Smartphone dürfen in Deutschland ebenfalls nicht verwendet werden.
Auch wenn der Beifahrer oder die Beifahrerin die Blitzer-App bei der Fahrt nutzt, ist dies laut Gericht verboten. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil. In dem verhandelten Fall entdeckten die Polizisten eine laufende Blitzer-App auf dem Handy der Beifahrerin bei einer Verkehrskontrolle.
In den europäischen Ländern gibt es allerdings keine einheitliche Regelung über ein Benutzungsverbot von Blitzer-Apps. In Frankreich beispielsweise gibt es ein Mitführ- und Benutzungsverbot von Blitzer-Apps. Bei Verstoß drohen hohe Geldstrafen.
Mit Blitzer-App erwischt: Bußgeld droht
Wer trotzdem mit einem Radarwarner oder einer Blitzer-App von der Polizei erwischt wird, dem droht in Deutschland sogar ein Bußgeld: Bei Verstoß gegen das Verbot begeht man eine Ordnungswidrigkeit, erklärt der ADAC auf seiner Website. Dann drohe ein Bußgeld von 75 Euro, sowie ein Punkt im Fahreignungsregister.
Wird ein betriebsbereiter Radarwarner von der Polizei entdeckt, kann sie diesen sogar sicherstellen und sogar vernichten lassen. Ob das aber auch bei Navigationsgeräten oder Smartphones möglich ist, darf man laut ADAC bezweifeln. Diese Geräte erfüllen vorrangig andere Funktionen, deshalb sind die Maßnahmen eher nicht verhältnismäßig.