
Zehn Monate nach dem Drogentod eines 17-jährigen Schülers aus Herne durch eine Überdosis Methadon ist dessen letzter Dealer (21) am Bochumer Landgericht zu sechs Monaten Jugendhaft auf Bewährung verurteilt worden. Der angeklagte Auszubildende aus Herne hatte im Prozess vor der 3. Jugendstrafkammer Rauschgiftverkäufe an den später Verstorbenen zugegeben.
Der 21-Jährige hatte über seinen Verteidiger Pierre Laurien angegeben, dass er den 17-Jährigen bei zwei Drogenverkäufen im November 2020 ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass er sich schlaumachen solle, wie er das Methadon (insgesamt 60 Milliliter) zu dosieren hat – er selbst habe das auch nicht gewusst. Schlussendlich ließ sich für die Richter bei diesen Angaben eine Leichtfertigkeit des Dealers bezüglich der möglichen Todesfolge durch eine Überdosis nicht zweifelsfrei nachweisen.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich in der Anklage noch argumentiert, dass der Drogentod des Teenagers für den Dealer alleine schon angesichts der verkauften Menge Methadon, dessen jungen Alters und fehlender Gewöhnung vorhersehbar gewesen ist.
Der 17-Jährige war nach dem Konsum des Methadons am 11. November 2020 kollabiert und danach notfallmäßig ins Krankenhaus gebracht worden. Dort war er drei Tage später an den Folgen einer Methadon-Vergiftung verstorben.
Das Urteil gegen den Dealer lautet auf unerlaubten Drogenhandel und -besitz. Als Auflage muss der 21-Jährige nun unter anderem regelmäßig Drogenscreenings vorlegen. Der Auszubildende hatte Ende 2020 insgesamt neun Tage in U-Haft gesessen.
Schon kurz nach seiner Festnahme hatte der 21-Jährige umfangreich ausgesagt, dabei auch weitere Drogenverkäufe eingeräumt und auch seine Bezugsquelle benannt. Das Urteil ist rechtskräftig.